

Unsere AGB´s
Carmen Schultheiß
Kirchstr. 3/ 78580 Bärenthal / 07466- 5759986
U- St. Nr. 21064/31049
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorrang
Wir beliefern und bieten unsere Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichende Bedingungen meiner Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich mit uns vereinbart wurden.
Die Abnahme unserer Leistungen gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend.
Für die mobile Kantine und das Tagesgeschäft auf dem Trailer gilt:
Alle Preise für die Speisen und Getränke verstehen sich als Tages- oder Wochenpreise sofern die Angebotenen Speisen als Tages- oder Wochenkarte deklariert sind.
Die Preise sind auf der Karte am Trailer oder auf unserer Homepage ausgewiesen und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Service.
Catering und Lieferservice
Unsere Angebote sind freibleibend.
Alle Preise für Speisen und Getränke im Angebot oder auf unserer Homepage sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände, An- und Abfahrt, Entsorgung, Geschirr und Besteck sind in den Speisen, Buffet- und Getränkepreisen nicht enthalten.
Diese Leistungen werden ihnen gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.
Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor.
Je nach Auftragsvolumen wird eine Vorauszahlung vereinbart.
Preiserhöhungen durch uns sind berechtigt sofern sich die dem Preis zugrunde liegenden Löhne & Kosten erhöhen.
Preise und Zahlung
Im Veranstaltungsvertrag wird ein voraussichtlicher Gesamtpreis ( Grundpreis) ausgewiesen, wobei wir jeweils klarstellen, ob und inwieweit Getränke im Grundpreis inbegriffen sind.
Der Grundpreis erhöht sich jeweils um die Gesetzliche Umsatzsteuer.
wir sind berechtigt dem Auftraggeber ( Kunde) folgende Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen:
Bei einem Grundpreis bis 5.000,00€ i.d.R. 50% des Grundpreises.
Ab 5001,00€ i.d.R. 75% des Grundpreises.
Die Abschlagszahlung ist dann rechtzeitig erfolgt wenn die Summe 14 Tage nach Auftragserteilung, im Einzelfall nach Absprache, bis 14 Tage vor der Veranstaltung bei uns gutgeschrieben wird.
Abschlagszahlungen die mit kürzerer Frist erteilt werden sind sofort fällig.
Skonto kann nicht gewährt werden.
Unsere Schlußrechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Skonto kann nicht gewährt werden.
Mindestbestellwert/ Mindestauftragsvolumen
Bei Lieferdiensten ohne Service gilt ein Mindestbestellwert von 250€, ansonsten berechnen wir einen Aufschlag von 25€ für den Organisations- und Verwaltungsaufwand.
Catering und Veranstaltungen
Bei Catering mit Service gilt ein Mindestauftragsvolumen von 600,00 netto.
Veranstaltungen und Events ab einem garantierten Mindestertragsvolumen von 800,00€ netto.
Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ( Kunden) anerkannt.
Aufträge gelten nur dann als vereinbart wenn sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten haben.
Bei einem Auftragsvolumen ab 250€ unterbreiten wir in der Regel vorab ein schriftliches Angebot, in dem wir ihnen den spätesten Termin zur Auftragserteilung aufgeben.
Das Angebot muss von ihnen schriftlich bestätigt werden. Eine Unterschrift mit Datum unter dem Angebot genügt.
Bei kurzfristigen Bestellungen behalten wir uns die Berechnung von Mehraufwand vor.
Mit der Versendung unserer Auftragsbestätigung gilt der Auftrag auch ohne Rückmeldung als erteilt.
Änderungen
Geringfügige Änderungen an unserem Speisen & Plattenangebot kann saisonbedingt und qualitätsbedingt auftreten.
Auslieferung bei Partyservice
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum angegebenen / vereinbarten Liefertermin und Lieferzeit.
Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, diese lassen sich trotz grösster Sorgfalt nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund räumt der Kunde eine Toleranz von 40 min. Vor und nach dem vereinbarten Liefertermin ein.
Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme, Prüfung der Waren und quittiert den Erhalt. Unstimmigkeiten sind bei der Annahme auf den Lieferpapieren zu vermerken.Wir behalten uns das Recht der Zumutbaren und/ oder Nachlieferung vor.
An Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen pauschalen Aufschlag von 100€.
An- und Abfahrt/ Aufbau/ Service
Wir berechnen pro km 0,50€ für die An- und Abfahrt sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Catering und Events verrechnen wir zusätzlich anfallende Personalkosten für den Aufbau und Service. Diese belaufen sich auf 15€ pro Stunde und Person.
Haftung
Versenden oder übergeben wir Waren oder Mietgegenstände ausserhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung an den Kunden über, sobald die Ware oder die Mietgegenstände an den Kurier, Frachtführer oder sonstige Dritte übergeben wurden.
Bei der Lieferung mit den eigenen Fahrzeugen geht die Haftung für die Waren und Mietgegenstände bei der Übergabe am Bestimmungsort an den Kunden über.
Buffetaufbau
Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung und wird gesondert verrechnet.
Personal
Dienstleistungen von Servicekräften und Hilfskräften sind Sonderleistungen und werden gesondert verrechnet.
Ortsbesichtigung
Ein Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung und wird gesondert vereinbart und ggf. In Rechnung gestellt.
Vertragszweck
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Ort zum vereinbarten Zweck benutzen.
Trailer oder Foodtruck bei Catering, Event oder Veranstaltungen
Der Trailer oder Truck darf nur auf privatem Gelände oder Wegen/ Straßen sowie auf
ebenerdigem, gefestigtem Untergrund gestellt und betrieben werden.
Der Auftraggeber( Kunde) übernimmt die gesamte Haftung bei Beschädigungen am Trailer oder Truck am Veranstaltungsort, sollten die vereinbarten Anforderungen für das Stellen und Betreiben des Trailers oder Trucks nicht gewährleistet sein.
Eventuelle Strafen und entstehender Schaden für den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber, sollte nicht klar gewesen sein dass sich der Standort auf öffentlichem Grund befunden hat.
Die Genehmigungs- und Informationspflicht liegt beim Auftraggeber ( Kunden).
Es bleibt uns vorbehalten den Trailer oder Truck abzuziehen sollten die Gegebenheiten vor Ort nicht den Vorgaben wie vereinbart entsprechen und eine Gefahr darstellen.
Die Kosten für den dadurch entstehenden Schaden trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.
Abholung von Leihgut
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in der Regel in oder auf Leihbehältern, Leihplatten oder Geschirr.
Diese werden möglichst am Folgetag oder nach Absprache abgeholt.
Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten Termin und im grob gereinigten Zustand zur Abholung bereit.
Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt.
Exakte Bruch- oder Fehlmengen können erst nach der vollständigen Reinigung ermittelt werden. Fehlende oder zu Bruch gegangene Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigungen an an Leihgegenständen werden Instandsetzung, Reparatur oder Wiederbeschaffung, sowie der Aufwand berechnet.
Die entstehende Fahrtzeit für Abholung von Geschirr und Leihgegenständen verrechnen wir nach km oder vorher vereinbartem Festpreis.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde erhält eine Rechnung für das gesamte Auftragsvolumen.
Ab 250,00€ gilt eine Vorauszahlung von 50%, zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt, bei kurzfristigen Aufträgen sofort. Skonto kann nicht gewährt werden.
Ab 5001,00€ gilt eine Vorauszahlung von 75%, zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt, bei kurzfristigen Aufträgen sofort. Skonto kann nicht gewährt werden.
Bei Zahlungsverzug wird der Rechnungsbetrag mit dem üblichen Zinssatz verzinst.
Mahngebühren werden ab der 1. Mahnung fällig.
5% des Rechnungsbetrages für die 1. Mahnung.
10% des Rechnungsbetrages ab der 2. Mahnung.
Barzahlung nur nach vorheriger Vereinbarung.
Probeessen werden mit 50,00€ berechnet und am vereinbartem Termin in bar beglichen. Bei Auftragserteilung werden diese dann verrechnet.
Stornierung
Bei Veranstaltungen, Catering und Lieferung ab Beauftragung 40%.
Ab 40 Tage vor der Veranstaltung, Catering und Lieferung 60%.
Ab 20 Tage vor der Veranstaltung, Catering und Lieferung 80%.
Sollte Aufgrund erteilter Aufträge unsererseits andere Gewerke oder Dienstleistungen beauftragt worden sein und hierfür Stornierungskosten anfallen oder andere Kosten in direktem Zusammenhang stehen, werden diese von uns an sie in Rechnung gestellt.
Anzahlungen verbleiben dabei immer beim Auftragnehmer(Lieblingsküche).
Rücktritt durch den Auftragnehmer( Lieblingsküche)
Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag berechtigt wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Verstreichen einer angemessenen Nachfrist eine Abschlagszahlung/ Vorauszahlung schuldig bleibt.
In unseren Mahnungen weisen wir auf unser vorliegendes Rücktrittsrecht hin.
Sollte uns nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages bekannt werden, dass die geplante Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes gefährdet oder das Ansehen des Geschäfts/ Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährdet wird, sind wir dazu berechtigt von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Macht der Auftragnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann er zwischen der Geltendmachung einer Schadenpauschale endsprechend §4 Nr. 2 oder der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens wählen.
Entscheidet sich der Auftragnehmer für die Geltendmachung der Schadenpauschale gilt §4 Nr.3 entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren, Gegenständen und Transportmitteln vor.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Tuttlingen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.